Weltwassertag 22.3.2021
Seit 1993 findet jedes Jahr am 22.März der Weltwassertag statt. Die Bedeutung der Wasserversorgung, verstärkt durch die klimabedingte Verknappung, fand auch in den allgemeinen Menschenrechten ihren Niederschlag: Der freie Zugang für jeden Menschen zu sauberem Trinkwasser!
Die Bedrohung der Wasser- und Trinkwasser-Versorgung wird deutlich an drei Beispielen:
- Der Wassermangel in den Ländern Afrikas. Regelmäßig und immer öfter stattfindende Dürrekatastrophen kosten jährlich abertausenden Menschen die Lebensgrundlage.
- Ganze Staaten drohen durch den Anstieg des Meeresspiegels zu verschwinden (siehe Anhang).
- Jährlich zunehmende Flächenbrände riesigen Ausmaßes vernichten in allen Teilen der Welt die Lebensgrundlage von Tieren und Menschen.
- Und in den Ländern des globalen Nordens werden mutige Klimaprogramme entwickelt, um die stärksten drohenden Folgen des Klimawandels Einhalt zu gebieten. JEDOCH:
Wie versteht es sich vor diesem Hintergrund, dass ein milliardenschweres Technologie-Unternehmen aus den USA unter seinem Gründer und ebenso milliardenschweren Besitzer Elon Musk in Brandenburg ein 3 Quadratkilometer großes Gelände rodet, davon 30 cm starkes Oberflächen-Erdreich entfernt und weitere geplante Km² für die Infrastruktur benötigt. Das alles unter Fürsorge der zuständigen Verwaltungsstellen in Land und Staat. Selbst mit zusätzlichen Millionen Euro Subventionen aus dem deutschen Staatshaushalt und steuerlichen Vergünstigungen wird Tesla nach Brandenburg gelockt und wenn nötig auch in ein Wasserschutzgebiet. Um was geht es: Die größte Elektroautofabrik des Autoherstellers Tesla mit der Option auf die größte Fabrik zur Autobatterienherstellung, eine Gigafactory entstehen in einem wichtigen Naherholungsgebiet Brandenburgs, in der Grünheide. Auch aus der EU locken aus einem Milliardentopf zusätzliche Subventionen für die geplante Batterieproduktion von Elon Musk.
Mittlerweile stehen hier bereits Produktions-Hallen. Massive Betonpfeiler mussten dazu ins Erdreich gebohrt werden, die bis ins Grundwasser reichen. Ab Sommer 21 sollen dort 500.000 Elektro-Autos jährlich produziert werden. Für das alles gibt es noch keine endgültige Baugenehmigung!
Mehr dazu: https://www.youtube.com/watch?v=LQa3uW3qBgo
Dafür hat „CEO von Tesla“ Elon Musk, seit 15.März 21 nennt er sich offiziell „Technoking of Tesla“ (eingetragen bei der US-amerikanischen Börsenaufsicht), im November 2019 das Goldene Lenkrad vom Axel Springer Verlag und der Bildzeitung erhalten, überreicht von Barbara Schöneberger, und von unserem Gesundheitsminister Jens Spahn erhielt der Corona-Verharmloser Musk im letzten Dezember den Axel Springer Award. So wird Gigantomanie medial hofiert, um die Bevölkerung abzulenken von den Hintergründen dieser Geschichte, die ich jedenfalls nicht für eine Erfolgsgeschichte von Klimawandel und nachhaltiger Mobilitätspolitik halte.
Weitere Infos: https://www.bi-gruenheide.de/category/pressemitteilungen/
Zum Weltwassertag 2021 verweise ich weiterhin auf eine Publikation der Weltbürgervereinigung „AWC Deutschland e.V.“ (Association of World Citizens):
WELTBÜRGERTUM UND WELTWASSERTAG 2021
Der jährliche „Weltwassertag“ am 22. März geht auf eine Initiative der UN-Konferenz für Umwelt und Entwicklung in Rio de Janeiro 1992 zurück und wurde von der UN-Vollversammlung am 22. Dezember jenes Jahres beschlossen. Seit 1993 findet er alljährlich statt, jetzt, im Jahr 2021, also zum 28sten Mal. Gerade dieser Tag ist ein wichtiger Ausgangspunkt für weltbürgerliche Überlegungen über das künftige Zusammenleben auf dem Planeten Erde.
Der berühmte Philosoph Immanuel Kant (1724 – 1804), dessen Traktat „Zum ewigen Frieden“ aus dem Jahr 1795 zu den Grundlagentexten des Weltbürgergedankens zählt, betont in jener Schrift mehrfach den gemeinschaftlichen Besitz der Erdoberfläche, die Eigentum aller Menschen sei, weil sie sich auf ihr „sich nicht ins Unendliche zerstreuen können, sondern endlich sich doch neben einander dulden müssen.“1
Nicht anders verhält es sich mit den Süßwasservorräten dieser Erde, in die sich die Menschen gemeinschaftlich teilen müssen, weil sie sich nun einmal nicht vermehren lassen. Das verfügbare Süßwasser ist „Menschheitserbe und Gemeinschaftsgut, das zum Wohle aller bewahrt und verwaltet werden muss.“ (2)
Es kommt also darauf an, eine partnerschaftliche Wasserethik zu entwickeln. Denn vom ethischen „Tiefenverständnis der Mensch-Umwelt-Beziehung“ (man könnte auch sagen: vom weltbürgerlichen Wasserethos) hängt „die Antwort auf viele ungelöste globale Wasserfragen ab. Um nur ein paar Beispiele zu nennen: Darf die Wasser- und Landnutzung zur Eindämmung des weltweiten Verlustes der biologischen Vielfalt begrenzt werden, wenn dies die Nahrungsmittelproduktion gefährdet? Kann ein weiter steigender Fleischkonsum in Industrie- und Schwellenländern noch gerechtfertigt werden angesichts dessen hohen Wasser- und Flächenbedarfs in den Exportländern (von tierethischen Überlegungen ganz zu schweigen)?“ (3)
In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass in einer Industrienation wie Deutschland pro Person und Tag etwa 3400 kcal Nahrung verzehrt werden – mit einem Anteil von 30% tierischer Nahrung, was einem Verbrauch von 3600 Liter Wasser entspricht. Bei einer vegetarischen (nicht: veganen!) Ernährung ließe sich dieser Wasserverbrauch um gut ein Drittel auf etwa 2300 Liter verringern. Für Weltbürgerinnen und Weltbürger, denen das Schicksal der anderen Menschen auf dieser Erde nicht gleichgültig ist, gilt also klar und eindeutig das ethische Gebot: Weniger Wasser essen!
Von einer globalen, partnerschaftlichen Wasserethik ist oben die Rede gewesen – und diese bedarf, um praktisch wirksam zu werden der Verrechtlichung durch ein ökologisch orientiertes Weltbürgerrecht. Dass eine derartige Verrechtlichung ethischer Impulse und Gebote ein wichtiger – und für die Menschheit des Anthropozän (also der menschengemachten Umgestaltung dieser Welt (4) vermutlich sogar überlebenswichtiger! – Schritt auf dem Weg zu einer friedlichen und gerechten Welt ist: darauf hat schon Immanuel Kant in seinem Friedenstraktat eindringlich hingewiesen. Wenn es mit der Gemeinschaft der Menschen erst einmal so weit gekommen sei, schreibt Kant, „daß die Rechtsverletzung an einem Platz der Erde an allen gefühlt wird: so ist die Idee eines Weltbürgerrechts keine phantastische und überspannte Vorstellungsart des Rechts, sondern eine notwendige Ergänzung des ungeschriebenen Kodex, sowohl des Staats- als Völkerrechts zum öffentlichen Menschenrechte überhaupt, und so zum ewigen Frieden, zu dem man sich in der kontinuierlichen Annäherung zu befinden nur unter dieser Bedingung schmeicheln darf.“ (5)
Gerade im Falle des von örtlicher Verknappung bedrohten Gemeinschaftsgutes Wasser lässt sich zeigen, wie wichtig ein ökologisch fundiertes Weltbürgerrecht wäre. Denn einerseits hat die UNO-Vollversammlung 2010 den Zugang zu sauberen Trinkwasser in den seit 1948 gültigen Katalog der Menschenrechte aufgenommen – andererseits gibt es für die Menschen in den von wachsender Wasserknappheit bedrohten Regionen dieser Erde derzeit noch keine Möglichkeit, dieses Menschenrecht auch alltagspraktisch durchzusetzen – insbesondere dann nicht, wenn die Verursacher seiner Misere außerhalb der Grenzen seines Heimatlandes ihr Unwesen treiben.
Ähnliches gilt für jene Menschen, die durch den Anstieg des Meeresspiegels schon in Bälde gezwungen sein werden, ihre überflutete Heimat zu verlassen – etwa die Bewohner der Atolle im pazifischen Ozean wie beispielsweise der Inselstaaten Kiribati und Tuvalu. Der Staat Tuvalu, seit dem 1. Oktober 1978 unabhängig (zuvor eine britische Kolonie mit dem Namen Ellice Islands) besteht aus neun Inseln mit einer Gesamtfläche von 26 Quadratkilometern, die von rund 13.000 Menschen bewohnt werden. Die Inseln erheben sich maximal fünf Meter über die Meeresoberfläche; es lässt sich mithin absehen, wann sie – wie andere Inseln auch – durch den für das neue Weltzeitalter des Anthropozän so charakteristischen Meeresspiegelanstieg größtenteils überflutet und damit unbewohnbar sein werden.
Der deutsche Jurist Hinrich Bartels – ein pensionierter Richter, der seit Jahren am Entwurf eines internationalen Umweltstatuts arbeitet – hat dazu treffend geschrieben:
„Die Völkerrechtler suchen zurzeit verhältnismäßig hilflos nach einer Lösung des Tuvalu-Problems. Dass ein Staat nicht durch militärische Gewalt um seine Existenz gebracht wird, ist für sie neu. Man begnügt sich zurzeit damit, zu prüfen, ob die Umweltflüchtlinge aus Tuvalu nicht den Kriegsflüchtlingen gleichgestellt werden müssen. Zur Rettung der Insel fällt ihnen nichts ein. Wären die USA oder wäre auch China in gleicher Weise betroffen wie heute schon der Inselstaat Tuvalu, dann würden sie nicht zögern, alle Staaten mit militärischem Druck zu einem umweltverträglichen Handeln zu zwingen.“ (6)
Das Weltbürgerrecht, das hier Abhilfe schaffen könnte, existiert, wie wir alle wissen, noch nicht – nur erste Ansätze und Umrisse sind derzeit erkennbar. Das dispensiert uns freilich nicht von der Verpflichtung, in der eigenen Lebensgestaltung weltbürgerlich zu handeln, wo immer möglich… Und das wiederum heißt, dass wir – wo immer möglich – vermeiden sollen, auf Kosten anderer zu leben.
Was folgt aus alledem?
In erster Linie wohl dies: Es gibt zwei Grundprinzipien eines weltbürgerlichen Lebens, und das sind diese beiden Leitsätze:
1. Lebe so, dass deine Lebensgestaltung möglichst wenig Schaden für die Lebensführung anderer Menschen zeitigt!
2. Setze dich dafür ein, dass weltweit eine Rechtsgemeinschaft entsteht, die es auch allen anderen Menschen möglich macht, im Recht zu leben und ihre eigenen Menschenrechte alltagstauglich zu verwirklichen.
Handelst du gemäß diesen beiden Grundsätzen, dann darfst du dein Tun und Lassen ein echtes Weltbürgertum nennen!
Dieser Text ist eine Publikation der Weltbürgervereinigung
AWC Deutschland e. V. (“Association of World Citizens”), in ihrem Auftrag verfasst von Dr. Till Bastian im März 2020
Kontakt: www.worldcitizens.de
Postfach 544, 79005 FREIBURG
ANMERKUNGEN:
1 Kant, I.: Zum ewigen Frieden (1795), in: Werkausgabe Bd. XI, Frankfurt a.M. 1971, S. 214
2 Barlow, M.: Blaue Zukunft, München 2014, S. 79
3 Gerten, D.: Wasser – Knappheit, Klimawandel, Welternährung, München 2018, S. 161
4 Der Vorschlag, das gegenwärtige Zeitalter als „Anthropozän“ zu bezeichnen, stammt von dem Chemiker und Nobelpreisträger des Jahres 1995, Paul Crutzen (geb. 1933), der bis zu seiner Emeritierung an der Universität Mainz gelehrt hat. Vgl. Crutzen, P.J. & Stoermer, E.F.: Have we entered the „Antropocene“? Global Change Newsletter 41, 2000, p. 17 – 18.
5 Kant 1795/2014 (wie Anm. 1), S. 216
6 Bartels stellt seine Position umfassend dar in seinem Buch: Inwiefern rechtfertigt der Krieg noch das Töten? Wer darf warum, wie lange noch, wann wo und wen im Kriege töten? Würzburg 2016 – darin besonders: Strategiepapier, S. 215f.