Was ist das: Körperschaft des Öffentlichen Rechts?

 in Berufswelt

Körperschaften des öffentlichen und des privaten Rechts –
Wo ist die Selbstverwaltung?

Ärzte, die in Deutschland Patienten der gesetzlichen Krankenkassen behandeln wollen, müssen Mitglied in der für sie zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung werden. Die Kassenärztliche Vereinigung Hessen hat ihren Sitz in Frankfurt am Main. Jeder „Kassen“-Arzt in Hessen ist also hierin Zwangsmitglied.
Die Kassenärztliche Vereinigung Hessen ist wie andere Kassenärztlichen Vereinigungen auch, eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts. Kennzeichnend für die Körperschaft des öffentlichen Rechts ist die genannte Zwangsmitgliedschaft. Die Aufgabe dieser Körperschaft des öffentlichen Rechts, welche auch gerne „Selbstverwaltung“ genannt wird, ist die Durchführung staatlicher Versorgungs- und Übernahme staatlicher Verwaltungs-Aufgaben.
Zitat: Eine Kernaufgabe der Kassenärztlichen Vereinigungen ist der so genannte „Gewährleistungsauftrag“. Dies bedeutet, dass die KVen gegenüber den Krankenkassen die Gewähr dafür übernehmen, dass alle vertragsärztlichen Leistungen ordnungsgemäß erbracht werden. Dabei ist es eine unserer Hauptaufgaben, unsere Mitglieder bei der Abrechnung zu unterstützen und diese auf Plausibilität und Korrektheit zu prüfen. (Homepage der KVH)
Die Struktur der sog. Selbstverwaltung
Der Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen besteht aus zwei hauptamtlichen Ärzten (fach- und hausärztlich), welche von der Vertreterversammlung gewählt werden, und dem Geschäftsführer. Die Vertreterversammlung wiederum ist ein demokratisches Gremium, welches von allen sog. Vertragsärzten und Vertragspsychotherapeuten alle 5 Jahre gewählt wird. Alle entscheidenden Fragen über die Honorarverteilung, die Zulassung zu einem Vertragsarztsitz und auch dessen Abgabe an einen Nachfolger werden in Absprache mit den sog. Kostenträgern, den gesetzlichen Krankenkassen vereinbart.
Jeder Vertragsarzt in Hessen weiß aus den vergangenen Jahren, wie nachteilig die Honorarverhandlungen der KV mit den Kassen endeten. Und auch für das Jahr 2016 endeten die Verhandlungen auf Bundesebene desaströs.
„800 Millionen Plus für Ärzte“ – so steht‘s in der Presse!
800 Millionen Euro sollen die Vertragsärzte und- Psychotherapeuten in Gesamt-Deutschland für die ambulante Versorgung mehr erhalten. Das entspricht einer „Steigerung“ von 1,6 %. Wenn man die gestiegenen Kosten (Investitionen, Praxiskosten, besonders Zusatzkosten durch Hygienegesetz, eHealth etc.) berücksichtigt, ist dieser Abschluss ein Netto-Verlust für die Praxen.
Selbstverwaltung heißt in diesem Falle, das Minus möglichst gerecht auf die einzelnen Mitglieder zu verteilen!
Ärzteschwemme – Ärztemangel?
Die Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung und die Abgabe dieser Zulassung z.B. aus Altersgründen werden ebenfalls von dieser Selbstverwaltung geregelt. Zu berücksichtigen ist dabei „nur“ die gesetzliche Vorgabe. Und diese besteht seit dem 1.1.2012 im Wesentlichen aus dem GKV-Versorgungsstrukturgesetz. Begleitet von einer breiten Pressekampagne „Es gibt zu viele Ärzte“ wurde das Gesetz vom Bundestag verabschiedet. Gleichzeitig musste die Bedarfsplanung zur Verteilung der Kassenarztsitze geändert werden. Und die Abgabe des Kassenarztsitzes wurde schrittweise erschwert, besonders in den Gebieten, wo eine sog. Überversorgung definiert wurde. Viele Ärzte können bereits ihre Praxen nicht mehr verkaufen, d.h. ein Teil ihrer Altersversorgung geht verloren. Viele Gebiete in Deutschland stellen bereits eine medizinische Diaspora dar. Gleichzeitig wird ein Popanz der dringenden Terminvergabe von Gesundheitsminister Gröhe aufgebaut. Das bedeutet: immer weniger Ärzte sollen noch mehr und schneller Sprechstunden-Termine vergeben, bzw. die sog. Selbstverwaltung soll die Vergabe der Termine in die Hand nehmen.
Selbstverwaltung = Schönsprech
Neben den Körperschaften des öffentlichen Rechts gibt es die Körperschaften des Privatrechts. Hierunter fallen eingetragene Vereine, Aktiengesellschaften, Gesellschaften mbH sowie die Genossenschaften. Im beruflichen Umfeld bilden die Genossenschaften die effektivste Organisationsform, um in echter Selbstverwaltung seine eigenen Interessen professionell nach innen und nach außen zu vertreten, ohne dabei seine Selbstständigkeit aufzugeben. Was eine Genossenschaft z.B. für die niedergelassenen Chirurgen und Orthopäden in Hessen bedeuten kann, ist in dem vorherigen Artikel zur „GNOH e.G.“ ausgeführt. Dieser Genossenschaftsgedanke greift auch bei den Chirurgen zunehmend um sich. Bereits diese Jahr soll ein Dachverband für die bereits bestehenden Genossenschaften in Hessen, Nordrhein, Bayern und Niedersachsen gebildet werden.