Die Freiheit der Ärzteschaft auf dem Abstellgleis
Pressemitteilung vom 25.11.2015
Neue GOÄ: Minister Gröhe verpasst Bundesärztekammer einen Maulkorb
In der Diskussion um eine neue Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) geht es inzwischen hoch her. Beim Informationstreffen, zu dem die Bundesärztekammer (BÄK) auf Druck der ärztlichen Berufsverbände am 24. November 2015 nach Berlin geladen hatte, musste sich BÄK-Verhandlungsführer Dr. Theodor Windhorst vielen kritischen Fragen stellen – und konnte die wichtigsten nicht beantworten. „Nach jahrelangen Verhandlungen hinter verschlossenen Türen wird die Ärzteschaft damit konfrontiert, dass sich die Struktur der GOÄ-Novelle stark an der Budgetierung in der gesetzlichen Krankenversicherung orientiert. Über Details von Honorarentwicklungen können wir uns indes keine Meinung bilden“, sagte Dr. Silke Lüder, Vizevorsitzende der Freien Ärzteschaft (FÄ). Der Grund: Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe verbiete der BÄK, Ärzteschaft und Berufsverbände konkret über die geplanten Änderungen zu informieren.
„Klar wird, dass die neue GOÄ einen völligen Paradigmenwechsel beinhalten wird“, so Lüder weiter. Die bisher gültige GOÄ ist als Gebührenordnung eines freien Berufes nach den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches geregelt. „Die neue GOÄ hingegen“, erläutert die FÄ-Vizevorsitzende, „atmet den Geist des Sozialgesetzbuches, orientiert an ökonomischen Interessen der privaten Versicherungskonzerne. Sie können weiter einseitig Versicherungsbeiträge erhöhen, bekommen aber durch die Struktur der neuen GOÄ zudem die Möglichkeit, tief in die Rechnungsstellung einzugreifen. Solch eine Regelung wünscht sich jeder profitorientierte Versicherungskonzern.“
Zur neu geplanten „Gemeinsamen Kommission“ (GeKo) soll auch die Beihilfe gehören. Deren staatliche Vertreter der Bundesländer haben in den Verhandlungen schon deutlich gemacht, dass sie angesichts chronisch klammer Kassen und der Kosten für die Flüchtlingskrise die Kosten im GOÄ-Bereich drücken wollen. „Das letzte Wort in dieser Kommission hat das Bundesgesundheitsministerium – ebenfalls ohne Interesse an einer wirtschaftlichen Stabilisierung der freien Arztpraxen, die das Rückgrat der ambulanten Medizin in Deutschland bilden“, betont Lüder. Der geplanten Änderung der Bundesärzteordnung §11 zufolge solle für eine Übergangszeit von drei Jahren pro privat Versichertem eine Art „Basisfallwert“ gebildet werden, der sich dann um einen Faktor x – bis dato unbekannt und noch politisch zu verhandeln – verändern dürfe. Werde dieser nicht eingehalten, könne die GeKo die Ausgaben deckeln. Die Folge: Medizin nach Kassenlage auch bei Privatpatienten.
Erneut wies die Bundesärztekammer am Dienstag in einer Veröffentlichung auf das von der Politik geforderte Schweigegelübde zu den Inhalten der neuen GOÄ hin. Auf dieser intransparenten Grundlage lehnten die Vertreter vieler Berufsverbände die drohende EBMisierung einer neuen Gebührenordnung für Ärzte ab und forderten dazu einen außerordentlichen Ärztetag.
Auch die Freie Ärzteschaft bekräftigt diese Forderung. FÄ-Chef Wieland Dietrich mahnt an, dass die Bundesärztekammer gegen Beschlüsse des Deutschen Ärztetages (DÄT) verstößt. So habe die Ärzteschaft mehrfach Transparenz der GOÄ-Verhandlungen gefordert, die BÄK diese aber nicht geliefert. Hingegen strenge die BÄK eine gravierende Änderung der Berufsärzteordnung an, zu der sie wiederum kein Mandat bekommen habe. Konkret werde gegen den Beschluss I-50 vom DÄT 2014 in Düsseldorf verstoßen, der unmissverständlich drei wesentliche Dinge zur GOÄ als Gebührenordnung des freien Berufes Arzt fordert: einen Inflationsausgleich, den Erhalt des individuellen Steigerungsfaktors und die strikte Ablehnung der Angleichung der GOÄ an die EBM-Systematik mit Verlagerung des Morbiditätsrisikos auf die Ärzte.
„Es bestehen inzwischen auch erhebliche Zweifel daran“, so Dietrich, „dass die Ärzteschaft in dieser Verhandlungskonstellation durch die BÄK überhaupt adäquat vertreten ist.“ Immerhin hätten 13 Vorstandsmitglieder der BÄK und der Ländesärztekammern einen Posten im Ärztebeirat der Allianz Private Krankenversicherung AG (APKV) inne. „Das stellt die Unabhängigkeit der GOÄ-Verhandler auf Ärzteseite bereits öffentlich infrage“, erläutert der FÄ-Chef. Denn die GOÄ-Verhandlungsführerin der Privaten Krankenversicherungen, also der Gegenseite, Dr. Birgit König, sei zugleich Vorsitzende der APKV. „Unsere Ärztevertreter“, betont Dietrich, „befinden sich damit in einem Interessenkonflikt. Wir fordern, dass sie ihre Posten bei der APKV räumen. Hier steht die Reputation der Ärzteschaft insgesamt auf dem Spiel.“
Über die Freie Ärzteschaft e. V.
Die Freie Ärzteschaft e. V. (FÄ) ist ein Verband, der den Arztberuf als freien Beruf vertritt. Er wurde 2004 gegründet und zählt heute mehr als 2.000 Mitglieder: vorwiegend niedergelassene Haus- und Fachärzte sowie verschiedene Ärztenetze. Vorsitzender des Bundesverbandes ist Wieland Dietrich, Dermatologe in Essen. Ziel der FÄ ist eine unabhängige Medizin, bei der Patient und Arzt im Mittelpunkt stehen und die ärztliche Schweigepflicht gewahrt bleibt.
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V. i. S. d. P: Wieland Dietrich, Freie Ärzteschaft e.V., Vorsitzender, Gervinusstraße 10, 45144 Essen, Tel.: 0201 68586090, E-Mail: mail@freie-aerzteschaft.de, Internet: www.freie-aerzteschaft.de
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